Das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) hat den Schutz vor Radon am Arbeitsplatz ausgeweitet. Dazu haben die Bundesländer bis Ende 2020 die Radonvorsorgegebiete (gemäss § 121 StrlSchG) ermittelt und jetzt diese Gebiete veröffentlicht. Eine Stadt, ein Kreis oder eine Gemeinde kann als Vorsorgegebiet ausgewiesen werden, wenn dort in der Raumluft der Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter „überdurchschnittlich häufig“ überschritten wird. Gemäß der Strahlenschutzverordnung gilt dies, wenn eine Überschreitung auf mindestens 75 Prozent der Fläche oder in mindestens 10 Prozent der Gebäude zu erwarten ist.
In den folgenden Bundesländern sind Vorsorgegebiete ausgewiesen worden: Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Messpflicht für Arbeitsplätze in Radon-Vorsorgegebiete
In den Vorsorgegebieten besteht seither eine gesetzliche Radon-Messpflicht für alle Arbeitsplätze, die sich im Erd- oder Kellergeschoss befinden. Die Messungen müssen über einen Zeitraum von 12 Monaten erfolgen und die Ergebnisse der Erstmessungen müssen spätestens nach 18 Monate vorliegen.
Die Messungen werden vorzugsweise mit Kernspurdetektor gemäß dem Messstandard DIN ISO 11665-4 gemacht. Dies sind zuverlässige und genaue Messungen zur Bestimmung des Jahresmittelwertes der Radonkonzentration.
Der Referenzwert für die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter (Jahresmittewert). Falls die Messung zeigt, dass die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz höher ist, müssen dort Maßnahmen zur Senkung des Wertes ergriffen werden.
Arbeitsplätze außerhalb der Radon-Vorsorgegebiete
Außerdem besteht eine Messpflicht für Arbeitsplätze, die sich in einem Arbeitsfeld mit hoher Radon-Konzentrationen (definiert gemäß § 121 des Strahlenschutzgesetzes) befinden oder bei denen die zuständige Behörde eine Messung angeordnet hat.
Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt auch an Arbeitsplätzen außerhalb der Radonvorsorgegebiete zu messen, um erhöhte Radon-Konzentrationen sicher ausschließen zu können.
Auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) finden Sie eine Übersicht über die Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland.