Radon-Vorsorgegebiete in Sachsen

„Sachsen gibt als erstes Bundesland die Festlegung der Radonvorsorgegebiete bekannt.“

Sachsen hat bereits am 3. Dezember 2020 als erstes Bundesland, von insgesamt sechs Bundesländer, seine Radon-Vorsorgegebiete Gebiete (nach § 121 Strahlenschutzgesetz, StrlSchG) ausgewiesen. In den Vorsorgegebieten müssen Unternehmen ab dem 31. Dezember 2020 besondere Pflichten zum Schutz vor Radon beachtet und für Arbeitsplätze in Keller- und Erdgeschossen von Gebäuden die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration zu veranlassen. Dies wird zu einem besseren Schutz der Angestellten vor Radon an ihren Arbeitsplätzen führen, da erhöhte Radonkonzentrationen langfristig auch ein erhöhtes Risiko für Lungenkrebs bedeuten (Radon ist nach Rauchen der zweithäufigste Verursacher von Lungenkrebs). Die gemessene Radon-Konzentration in der Raumluft an den Arbeitsplätzen darf den Referenzwert nach § 124 oder § 126 StrlSchG von 300 Bq/m³ nicht überschreitet. Wenn dies dennoch geschieht müssen geeignete Maßnahmen durchgeführt werden um die Radonkonzentration zu senken.

Sachsen gehört zu den Bundesländern, die aufgrund der geologischen Gegebenheiten sowie durch Grubenhohlräume aus Altbergbau und Wismut-Uranbergbau ein erhöhtes Radonpotenzial besitzen.

In Sachsen sind folgende Kreise und Gemeinden als Radon-Vorsorgegebiete ausgewiesen worden:

Erzgebirgskreis mit den Gemeinden:
Amtsberg, Annaberg-Buchholz, Aue-Bad Schlema, Auerbach, Bärenstein, Bockau, Börnichen/Erzgeb.,Breitenbrunn/Erzgeb., Burkhardtsdorf, Crottendorf, Deutschneudorf, Drebach, Ehrenfriedersdorf, Eibenstock, Elterlein, Gelenau/Erzgeb., Geyer, Gornau/Erzgeb.,Großolbersdorf, Großrückerswalde, Grünhain-Beierfeld,Grünhainichen, Heidersdorf, Johanngeorgenstadt, Jöhstadt, Königswalde, Lauter-Bernsbach, Marienberg, Mildenau, Oberwiesenthal, Olbernhau, Pockau-Lengefeld, Raschau-Markersbach, Scheibenberg, Schlettau, Schneeberg, Schönheide, Schwarzenberg/Erzgeb., Sehmatal, Seiffen/Erzgeb., Stollberg/Erzgeb., Stützengrün, Tannenberg, Thalheim/Erzgeb., Thermalbad Wiesenbad, Thum, Wolkenstein, Zschopau, Zschorlau

Mittelsachsen mit den Gemeinden:
Augustusburg, Bobritzsch-Hilbersdorf, Brand-Erbisdorf, Dorfchemnitz, Eppendorf, Flöha, Frauenstein, Freiberg, Großhartmannsdorf, Halsbrücke, Leubsdorf, Lichtenberg/Erzgeb., Mulda/Sa., Neuhausen/Erzgeb., Oberschöna, Oederan, Rechenberg-Bienenmühle, Sayda, Weißenborn/Erzgeb

Sächsische Schweiz – Osterzgebirge mit den Gemeinden:
Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Dippoldiswalde, Dorfhain, Freital, Glashütte, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzgeb., Klingenberg, Kreischa, Liebstadt, Tharandt

Vogtlandkreis mit den Gemeinden:
Adorf/Vogtl., Auerbach/Vogtl., Bad Brambach, Bad Elster, Bergen, Eichigt, Ellefeld, Falkenstein/Vogtl., Grünbach, Klingenthal, Lengenfeld, Markneukirchen, Mühlental, Muldenhammer, Neustadt/Vogtl., Rodewisch, Schöneck/Vogtl., Steinberg, Theuma, Treuen, Werda

Zwickau mit den Gemeinden: Crinitzberg, Hartmannsdorf b. Kirchberg, Hirschfeld, Kirchberg, Langenweißbach, Wilkau-Haßlau

 

Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt auch an Arbeitsplätzen außerhalb der Radonvorsorgegebiete zu messen, um erhöhte Radon-Konzentrationen sicher ausschließen zu können.

Lesen Sie mehr dazu:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Bundesamt für Strahlenschutz

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Die Übersicht besitzt keine rechtliche Verbindlichkeit und dient lediglich der gesamtdeutschen Veranschaulichung. Maßgeblich sind die Gebietsausweisungen und rechtsverbindlichen Informationen der Bundesländer.