Anerkannte Radonmessungen
Vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkannte und zertifizierte Stelle
Akkreditiertes Radon-Labor
Unsere Akkreditierung gemäß DIN ISO 17025 gewährleistet höchste Qualität
Passive Radon-Exposimeter
Detektoren für Kurz- und Langzeit Messungen gemäß DIN ISO 11665-4
Schnelle Lieferungen und Analyse
Einfache Durchführung mit unserem Online Kundenportal “Meine Seiten“
Beliebte Produkte zur Radonmessung in verschiedenen Gebäuden
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Radtrak³® – Radon Langzeitmessung im Eigenheim
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Rapidos® Kurzeitmessung im Eigenheim
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Radtrak³®-Anerkannte Radon Messung am Arbeitsplatz
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Rapidos®- Kurzzeitmessung am Arbeitsplatz
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SPIRIT – Mobiles Messgerät für Zeitaufgelöste Radonmessung
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Aranet – Digitales Radon Messgerät
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Komplette Radonmessungen, inklusive Detektoren, Analyse & Messbericht
Dies ist in allen unseren Messungen enthalten
Radonova – Der weltweit führende Anbieter für Radonmessungen
Mit über 30 Jahren Erfahrung in mehr als 50 Ländern und der Anerkennung durch nationale Strahlenschutzbehörden – darunter das BfS in Deutschland, METAS in der Schweiz und PHE im Vereinigten Königreich – garantieren wir höchste Kompetenz in der Radonmessung.
Unser nach DIN ISO 17025 akkreditiertes Analyselabor steht für maximale Qualität und Zuverlässigkeit.
Unsere Labore und die Detektorfertigung basieren auf modernster Technologie und setzen auf zahlreiche automatisierte und digitalisierte Prozesse.
In Kombination mit unserem Online-Kundenportal „Meine Seiten“ ermöglichen wir kurze Lieferzeiten, einfache Handhabung der Messungen sowie schnelle und verlässliche Ergebnisse – für eine effiziente und komfortable Radonüberwachung.
Radon, was ist das?
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, das beim Zerfall von Uran-238 entsteht – einem Element, das in Böden und Gestein weltweit verbreitet ist. Innerhalb dieser Zerfallsreihe ist Radon das einzige gasförmige Element und entsteht direkt aus dem Zerfall von Radium.
Radon ist unsichtbar, geruchlos und farblos. Gelangt es in die Atemluft, zerfällt es weiter zu festen radioaktiven Folgeprodukten. Diese setzen beim Zerfall ionisierende Alpha-Strahlung frei, die insbesondere das empfindliche Gewebe der Atemwege schädigen kann. Eine langfristige Exposition kann zu schwerwiegenden Gesundheitsrisiken führen, insbesondere Lungenkrebs. Schätzungen zufolge ist Radon in Innenräumen für etwa 5 % aller Lungenkrebstodesfälle in Deutschland verantwortlich – das entspricht rund 1.900 Todesfällen pro Jahr.
Die einzige Möglichkeit, eine Radonbelastung festzustellen, ist eine Radonmessung.
Radon messen – Was muss man dazu wissen?
Wo kommt Radon vor?
Viele Menschen glauben, dass Radon nur diejenigen betrifft, die in sogenannten Risikogebieten leben. Jene, die auf den Radonkarten gekennzeichnet sind. Doch dies ist falsch, denn Radon kommt überall vor. Die Frage ist nur, in welcher Menge. In Deutschland sehen die Vorschriften keine Grenzwerte für Wohnräume vor. Die WHO gibt jedoch in ihrem jüngsten Bericht einen Grenzwert von 100 Bq/m³ an, der dem Wert entspricht, ab dem eine längere Exposition Folgen haben kann.
Da Radon bekanntermaßen regional in unterschiedlichen Konzentrationen auftritt, sind die Bundesländer verpflichtet worden, bis Ende 2020 zu ermitteln und bekanntzugeben, in welchen Gebieten und Gemeinden besonders viel Radon in Häusern zu erwarten ist.
Typische Radon-Gebiete sind Schwarzwald und Erzgebirge, die Sächsische Schweiz, der Bayerische Wald bis hin zu den Alpen, aber auch Teile Thüringens
Was ist der Referenzwert für Radon?
Eine Radonmessung misst die Konzentration von Radongas in der Innenraumluft. Das Ergebnis wird in Becquerel pro Kubikmeter ausgedrückt, Bq/m³. Der Jahresmittelwert ist die Durchschnittliche Radonkonzentration über ein Jahr gemessen.
300 Bq/m³ ist der im Strahlenschutzgesetz festgelegte Referenzwert.
100 Bq/m³ ist der der von der WHO empfohlene Refernzwert.
Für Arbeitsplätze gilt: Nach § 124 Satz 1 bzw. § 126 des Strahlenschutzgesetzes beträgt der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-Aktivitätskonzentration in der Luft in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen in Innenräumen jeweils 300 Bq/m³.
Gibt es eine Messpflicht für Eigenheime und Wohnungen?
Radonmessungen in Eigenheimen und Wohnungen (bereits bestehende Wohngebäude) sind freiwillig. Auch für eventuelle Massnahmen, um die Radonwerte zu senken, gibt es keine gesetzliche Pflicht.
Für Neubauten besteht für Bauherren die grundsätzliche Pflicht, durch bauliche Maßnahmen weitgehend zu verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringt.
Radonkarten, Risikogebiete und Vorsorgegebiete sind ein wichtiger Bestandteil in der Aussweisung der Gebiete, in denen ein Risiko durch hohe Radonbelastungen besteht. Sie geben jedoch nur Auskunft über das Radonrisiko anhand geologischer Kriterien. Sie berücksichtigen nicht die Art und Struktur der einzelnen Gebäude, die aber für die Höhe der Radonkonzentration eine bedeutende Rolle spielen. Ein neu erbautes, gut geplantes Haus, das in einem Risikogebiet gebaut wurde, kann ein niedrigeres Radonrisiko haben als ein älteres, weniger gut belüftetes Haus mit unsicherer Isolierung, das auf Boden mit niedrigem Strahlungsrisiko steht. Daher ist es wichtig, unabhängig vom Standort Ihres Hauses regelmäßig darauf zu achten, sich vor den Risiken durch Radon zu schützen. Und zum Beispiel zu prüfen, ob Radon im Keller vorkommt.
Für welche Arbeitsplätze gilt die Messpflicht?
Gesetzlich verpflichtende Messungen an Arbeitsplätzen nach §127 Strahlenschutzgesetz
Messung der über das Jahr gemittelten Radon-Aktivitätskonzentration (Jahresmittelwert) in Innenräumen mit Messgeräten (Radon-Exposimeter) einer durch das Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Stelle gemäß § 155 Absatz 4 der Strahlenschutzverordnung.
An folgenden Arbeitsplätzen besteht eine Messpflicht:
- Arbeitsplätze, die sich im Keller- oder Erdgeschoss in einem Radon-Vorsorgegebiet (gemäß § 121 des Strahlenschutzgesetzes) befinden.
- Arbeitsplätze, die sich in einem im Strahlenschutzgesetz definiertem Arbeitsfeld (gemäß Anlage 8 des Strahlenschutzgesetzes) mit hoher Radon-Konzentrationen befinden.
- Arbeitsplätze, bei denen die zuständige Behörde Messungen, aufgrund Anhaltspunkte für eine Überschreitung des Referenzwertes, anordnet.
Für andere Arbeitsplätze gilt keine grundsätzliche Messpflicht, aber das BfS empfiehlt auch an Arbeitsplätzen außerhalb der Radonvorsorgegebiete zu messen, um erhöhte Radon-Konzentrationen sicher ausschließen zu können.
Was ist der Unterschied zwischen Messungen am Arbeitsplatz und im Eigenheim?
Im Grunde sind es die gleichen Messungen mit denselben Messgeräten.
Der Unterschied ist, dass es eine gesetzliche Messpflicht für Arbeitsplätze in Radon-Vorsorgegebiet (und speziellen Arbeitsfeldern) gibt, mit vorgeschriebener Messdauer und Platzierung und Anzahl der Detektoren.
Für andere Arbeitsplätze und Eigenheime gibt es zurzeit keine Vorschriften oder Messpflicht, aber das BfS empfiehlt auch hier zu messen, um erhöhte Radon-Konzentrationen sicher ausschließen zu können.
Für das Homeoffice gibt es zurzeit noch keine Reglung und es wird daher nicht als Arbeitsplatz gerechnet.
Die Preise für Messungen im Eigenheim werden mit Mehrwertsteuer ausgewiesen und für Messungen an Arbeitsplätzen bei Angabe eine gültigen UID-Nr. ohne Mehrwertsteuer.
Sie können als Privatperson auch eine anerkannte Messung am Arbeitsplatz bestellen, werden aber denselben Preis (inkl. MwSt.) zahlen wie bei den Messungen im Eigenheim.