Radon-Vorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt

„Sachsen-Anhalt weist Vorsorgegebiete zum Schutz der Gesundheit aus“

Sachsen-Anhalt ist eines der sechs Bundesländer, die Radon-Vorsorgegebiete ausgewiesen hat. Am 30. Dezember wurde bekanntgegeben, dass 15 Gemeinden im Ost- und im Südharz sogenannte Radonvorsorgegebiete nach Paragraf 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sind.

In den Vorsorgegebieten gilt für Firmen mit Arbeitsplätzen im Keller oder Erdgeschoss eine Radon-Messpflicht. Die Messungen müssen 12 Monate andauern und mit Radon-Detektorn von Messtellen, die vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannt sind.

Man rechnet damit, dass ein erheblicher Teil der Gebäude in den Radon-Vorsorgegebieten Radonkonzentrationen aufweisen, die den gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen überschreitet.

Da Radon, das ein natürliches Edelgas ist,  nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für ist, bedeuten die Messungen in den Vorsorgegebieten einen verbesserten Schutz der Gesundheit der Angestellten.

In Sachsen-Anhalt sind folgende Kreise und Gemeinden als Radon-Vorsorgegebiete ausgewiesen worden:

Harz
Falkenstein/Harz, Harzgerode, Ilsenburg (Harz), Oberharz am Brocken, Thale, Wernigerode

Mansfeld-Südharz
Allstedt, Arnstein, Hettstedt, Lutherstadt Eisleben, Mansfeld, Sangerhausen, Südharz, Goldene Aue, Mansfelder Grund-Helbra

 

Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt auch an Arbeitsplätzen außerhalb der Radonvorsorgegebiete zu messen, um erhöhte Radon-Konzentrationen sicher ausschließen zu können.

Lesen Sie mehr dazu:

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt
Bundesamt für Strahlenschutz

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Die Übersicht besitzt keine rechtliche Verbindlichkeit und dient lediglich der Veranschaulichung. Maßgeblich sind die Gebietsausweisungen und rechtsverbindlichen Informationen der Bundesländer.

Bildquelle: GeoBasis-DE