Die Bundesländer weisen die Radon-Vorsorgegebiete aus
Das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) hat den Schutz vor Radon am Arbeitsplatz ausgeweitet. Dazu haben die Bundesländer bis Ende 2020 die Radonvorsorgegebiete (gemäss § 121 StrlSchG) ermittelt und jetzt diese Gebiete veröffentlicht. Eine Stadt, ein Kreis oder eine Gemeinde kann als Vorsorgegebiet ausgewiesen werden, wenn dort in der Raumluft der Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter "überdurchschnittlich häufig" überschritten wird. Gemäß der Strahlenschutzverordnung…
Patrik NötebergJanuar 26, 2021







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