Seit Jahresbeginn hat eine Reihe deutscher Unternehmen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Radonmessung am Arbeitsplatz begonnen. Zugleich zeigt aber die Statistik des weltweit führenden Radonlabors Radonova und seiner deutschen Partner, dass ein großer Teil der Unternehmen, die ihren Standort in einem Radon-Vorsorgegebiet haben, bislang noch keine Radonmessung eingeleitet haben.
Gemäß dem neuen Strahlenschutzgesetz sollten die Bundesländer bis zum Ende des Jahres 2020 die Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. In diesen Gebieten wird damit gerechnet, dass der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in Gebäuden überdurchschnittlich häufig überschritten wird. Sechs Bundesländer, und zwar Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, identifizierten diese Risikogebiete. Dort sind Unternehmen jetzt zur Durchführung von Radonmessungen an Arbeitsplätzen verpflichtet.
Der hohe Anteil von Unternehmen, die damit noch nicht begonnen haben, ist beachtenswert, da die festgelegte Frist für die Erstmessung bereits überschritten ist: Laut § 127 des Strahlenschutzgesetzes sollen die Ergebnisse der Messungen, die 12 Monate andauern müssen, spätestens am 30. Juni 2022 vorliegen. Somit war die Deadline für den Beginn der Messungen bereits am 30. Juni 2021. Dieser Paragraf besagt auch, dass die Messpflicht für Unternehmen mit Arbeitsplätzen im Keller oder Erdgeschoss gilt. Falls betroffene Unternehmen keine Radonmessung durchführen sollten, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Mehr Unternehmen müssen Radonmessungen einleiten
Wahrscheinlich gibt es mehrere verschiedene Gründe dafür, dass viele Unternehmen noch nicht mit der Radonmessung an den betroffenen Arbeitsplätzen begonnen haben. Im Allgemeinen ist in Deutschland das Bewusstsein für die Gesundheitsgefahr von Radon und die Wissenslage zu Radonmessungen recht niedrig.
„Der deutsche Zeitplan ist sehr ehrgeizig, doch die anhaltende Pandemie hat sehr viel an Fokus und Ressourcen in Anspruch genommen. Das Thema Radon erhielt zudem in den Medien nur begrenzt Aufmerksamkeit. Darüber hinaus scheinen die Informationen der Behörden die Unternehmen in den Vorsorgegebieten, wo Messungen verpflichtend sind, häufig nicht erreicht zu haben. Außerdem war die verfügbare Zeit für die Kommunikation zwischen der Festlegung der Vorsorgegebiete und dem erforderlichen Beginn der Messungen für die Behörden und Bundesländer sehr kurz. Die Voraussetzungen, die Unternehmen zu erreichen, waren in dieser Hinsicht nicht ideal“, sagt Patrik Nöteberg von Radonova.
„Auch wenn das gesetzlich festgelegte Datum für den Beginn der Messung bereits überschritten ist und die Behörden den Messzeitraum offiziell nicht verlängert haben, lautet die Botschaft dennoch, dass es nicht zu spät dafür ist. Es ist wesentlich besser, jetzt mit der Messung zu beginnen, als nie. Soweit wir sehen können, haben die meisten Behörden eine ähnliche Einstellung dazu.
Es gibt auch nicht die Möglichkeit der Zeitverkürzung, um eine gültige Radonmessung mit passiven Detektoren in weniger als 12 Monaten durchführen zu können. Eine Messung, die über einen kürzeren Zeitraum vorgenommen wird, erfüllt die Anforderungen der Behörden nicht und gibt somit dem Unternehmen kein zulässiges Messergebnis.“, sagt Patrik Nöteberg abschließend.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) schätzt anhand einer Studie aus dem Jahr 2008, dass in Deutschland rund fünf Prozent aller Lungenkrebserkrankungen mit tödlichem Verlauf durch Radon in Wohnungen verursacht werden. Aus dieser Studie geht auch hervor, dass es pro Jahr rund 1.900 Todesfälle durch Radon verursachten Lungenkrebs gibt.