Die gesundheitlichen Auswirkungen einer Exposition mit Radongas sind gut dokumentiert und können im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein. Radon ist bekannterweise nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache von Lungenkrebs. Wird man dem Gas einen längeren Zeitraum hinweg ausgesetzt, erhöht also die Wahrscheinlichkeit, an Lungenkrebs zu erkranken.
Jede Exposition mit Radongas stellt ein gewisses Risiko dar, auch dann, wenn sie relativ gering ausfällt. Die Kernbotschaft lautet also, dass wir kontinuierlich die Radonkonzentrationen an unseren Wohnorten und Arbeitsplätzen messen und sie bei Bedarf mit Maßnahmen so niedrig wie möglich halten müssen.
Es gibt sowohl nationale als auch internationale gesetzliche Regelungen, um festzulegen welche Höhe der Exposition mit Radon als akzeptabel gelten sollen. Diese Werte können so genannte Referenzwerte oder Grenzwerte sein, die z.B. zur Ergreifung von Maßnahmen verpflichten und können sich von einem Land zum anderen unterscheiden.
EU-Richtlinien sollen Bürger vor Radongas schützen
Eine der ersten gesetzlichen Regelungen war die EU-Richtlinie 2013/59/EURATOM „Grundlegende Sicherheitsnormen“. Zweck des Dokuments ist der Schutz von EU-Bürgern vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung, und der Bereich Radon-Exposition bildete einen Teil der Richtlinie. Der Referenzwert für die jährliche Radon-Aktivitätskonzentration liegt bei 300 Bq m-3.
Den EU-Mitgliedsstaaten wird empfohlen, diesen Referenzwert in ihre jeweiligen nationalen gesetzlichen Regelungen zu übernehmen. Die Mehrzahl der Länder übernahm den Wert von 300 Bq/m-3, einige entschieden sich jedoch für niedrigere Werte von 200 oder 100 Bq/m-3.
Zudem wurde in der EURATOM-BSS-Richtlinie ein Grenzwert für die Dosis der Radon-Exposition festgelegt. Dieser Wert beträgt 6 mSv jährlich. Falls die Dosis über diesem Wert liegt, sind Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes, z.b. durch eine fortlaufende Dosisüberwachung, zu erfüllen.
In den USA liegt der Wert, bei dem Maßnahmen empfohlen werden, bei 4 pCi l-1 oder 148 Bq/m-3, dies ist auf Bundesebene jedoch nicht verpflichtend. Die meisten Staaten haben diesen Wert jedoch in ihre gesetzlichen Regelungen aufgenommen.
Darüber hinaus empfehlen auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) Referenzwerte für die Radon-Exposition. Die Weltgesundheitsorganisation WHO vertritt die Ansicht, dass die Radon-Exposition nicht über 100 Bq/m-3 liegen sollte. Die IAEA legte in ihrem Dokument „IAEA Basic Safety Standards“ Werte von 300 sowie 1000 Bq/m-3 fest. Dieser Unterschied erklärt sich durch die unterschiedlichen Arten der Exposition: am Arbeitsplatz oder am Wohnort.
Zusammenfassend ist wichtig zu betonen, dass man sich bewusst sein sollte welcher Wert dort gilt, wo man wohnt und arbeitet. Bedenken Sie auch, dass die gesundheitlichen Auswirkungen einer Radon-Exposition langfristig sind. Daher sollte die Radonkonzentrationen im Zuhause oder am Arbeitsplatz in regelmäßigen Abständen gemessen werden.
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