Radtrak³®-Anerkannte Radonmessungen am Arbeitsplatz

ab  31,30 pro Stück inkl. MwSt

ab € 26,30 pro Stück exkl. MwSt

Langzeitmessungen mit unserem Radtrak³® Detektor sind eine der meistverwendeten Radonmessungen auf dem Markt. Sie gewährleistet Ihnen genaue und zuverlässige Ergebnisse bei einer Messdauer ab 3 Monaten.

Radonova ist mit dem Radtrak³® Detektor vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkannter Anbieter von Radon-Messungen am Arbeitsplatz gemäß § 155 Strahlenschutzverordnung.

Passive Radonmessung mit geschlossenem Kernspurdetektor gemäß dem Messstandard DIN ISO 11665-4.

Falls Sie in Ihrer Wohnung oder im Eigenheim messen möchten, bestellen Sie die Messung hier.

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Komplette Radonmessung, inklusive Detektor, Analyse und Messbericht vom akkreditierten Radonlabor.
Artikelnummer: 200125 Kategorie:

Beschreibung

Was ist im Preis enthalten?

  • Kostenloser Versand zum Kunden
  • Detektoren von einer Anerkannte Messstelle
  • Analyse & Messbericht vom Akkreditierten Labor
  • Detaillierte Messanleitung
  • Zugang zu „Meine Seiten“ Online Kundenportal
  • Telefonischer Support

Wie funktioniert die Messung mit dem Radtrak³®?

Wenn Sie eine Messung bei uns bestellen, bekommen Sie die Detektoren zugesandt, stellen sie dann selbst z.B. im Keller auf und senden die Messgeräte nach Beendigung der Messung wieder an uns zur Auswertung zurück. Sie bekommen eine Anleitung, die beschreibt, wie Sie die Detektoren aufstellen und die Messung durchführen müssen.

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Ihre Anleitung enthält auch Ihre Zugangsdaten zu Meine Seiten (Auftragsnummer & Passwort). Bei Beginn der Messung loggen Sie sich dort ein und geben Ihre persönlichen Daten, Messort und Startzeit der Messung ein. Die Messung beginnt, sobald Sie die Plastikverpackung des Detektors geöffnet haben. Nach Beendigung der Messung geben Sie auf Meine Seiten die Endzeit der Messung ein und senden die Detektoren zur Analyse zurück.

 

Die Messung sollte am besten über ein Jahr durchgeführt werden, mindestens aber drei Monate und vorzugsweise im Winter. Für gesetzlich verpflichtende Messungen nach §127 Strahlenschutzgesetz und um den Jahresmittelwert zu ermitteln, muss über die vollen zwölf Monate gemessen werden.

Für gesetzlichen verpflichtende Messungen müssen Arbeitsplätze, die sich im Keller oder Erdgeschoss eines Gebäudes befinden, gemessen werden. Dazu sollte in jedem Innenraum, in dem sich ein Arbeitsplatz befindet, ein Messgerät aufgestellt werden. Ein Arbeitsplatz wird im Strahlenschutzgesetz wie folgt definiert: „Jeder Ort, an dem sich eine Arbeitskraft während ihrer Berufsausübung regelmäßig oder wiederholt aufhält.“
Bei großflächigen Räumen mit mehreren Arbeitsplätzen sollte mindestens ein Messgerät pro 200m² und mindestens zwei Geräte pro Gebäude aufgestellt werden. Wir empfehlen zusätzlich Arbeitsplätze auf höheren Stockwerken zu messen, da dort auch erhöhte Radonwerte vorkommen können.

Für Nicht- Verpflichtete Messungen empfehlen wir die Messung auch nach den gesetzlichen Anforderungen durchzuführen, mindestens jedoch sollte pro Stockwerk und pro 200m² Fläche ein Messgerät aufgestellt werden.

Haben Sie Fragen, z. B. zu der Anzahl der zu bestellenden Radondetektoren? Kontaktieren Sie uns.

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