Anerkannte Radonmessung
Bestellen Sie die Ihre Messung direkt oder berechnen Sie benötigte Anzahl Messgeräte
Anerkannte Radonmessungen
Vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkannte Messstelle
Akkreditiertes Radon-Labor
Unsere Akkreditierung gemäß DIN ISO 17025 gewährleistet höchste Qualität
Passive Radon-Exposimeter
Detektoren für Kurz- und Langzeit Messungen gemäß DIN ISO 11665-4
Schnelle Lieferungen und Analyse
Einfache Durchführung mit unserem Online Kundenportal “Meine Seiten“
Radtrak²®-Anerkannte Radonmessung am Arbeitsplatz
Zuverlässige und genaue Messungen zur Bestimmung des Jahresmittelwertes der Radonkonzentration
Gesetzlich verpflichtende Messungen nach §127 Strahlenschutzgesetz müssen mindestens 12 Monate andauern
Langzeitmessung:
3 bis 12 Monate Messdauer
Messungen mit geschlossenem Kernspurdetektor gemäß dem Messstandard DIN ISO 11665-4
ab
23,20 EUR (Exkl. MwSt)
Rapidos®- Kurzeitmessung am Arbeitsplatz
Schnelle Radonmessung, die in kurzer Zeit eine zuverlässige Indikation der Radonkonzentration gibt
Falls hohe Radonwerte festgestellt werden, ist eine nachfolgende Langzeitmessung zu empfehlen
Kurzeitmessung:
10 bis 30 Tage Messdauer
Messungen mit geschlossenem Kernspurdetektor gemäß dem Messstandard DIN ISO 11665-4
ab
31,20 EUR (Exkl. MwSt)
Bestimmen Sie selbst die Anzahl der benötigten Detektoren
Dies ist in allen unseren Messungen enthalten
So einfach können Sie Radon messen
Sie bekommen immer eine komplette Radonmessung, inklusive Detektor, Analyse & Messbericht
1
Bestellung
Einfach auf www.radonova.de bestellen.
Lieferung innerhalb einer Woche (bis zu 2 Wochen bei mehr als 50 Detektoren)
2
Detektoren aufstellen & Messung beginnen
Beim Aufstellen der Detektoren einfach der Anleitung folgen
Startzeit der Messung auf Meine Seiten eingeben
3
Messung beenden & Rückversand
Endzeit der Messung auf Meine Seiten eingeben
Detektoren einfach in einem Umschlag oder Karton zurücksenden
4
Analyse & Messbericht
Messergebnisse schon nach 1-2 Wochen nach Rückerhalt der Detektoren verfügbar
Per Email und auf Meine Seiten
Das Strahlenschutzgesetz regelt den Schutz vor Radon am Arbeitsplatz
Der Schutz vor Radon und seinen gesundheitlichen Folgen am Arbeitsplatz ist im Strahlenschutzgesetz und der dazugehörigen Strahlenschutzverordnung geregelt. Ziel der Regelungen ist, dass die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen auf breiter Basis im Jahresmittel unterhalb des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter liegt.
Messpflicht für Arbeitsplätze in Radon-Vorsorgegebiete
Ab dem 01.01.2021 gilt folgendes für Radonmessungen an Arbeitsplätzen:
- Unternehmen in Radonvorsorgegebieten (gemäss § 121 StrlSchG i.V.m. § 153 StrlSchV) müssen Radonmessungen für Arbeitsplätze, die sich im Keller oder Erdgeschoss eines Gebäudes befinden, durchführen.
- Die Messungen müssen über einen Zeitraum von 12 Monaten erfolgen.
- Die Ergebnisse der Erstmessungen müssen spätestens nach 18 Monate vorliegen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt auch an Arbeitsplätzen außerhalb der Radonvorsorgegebiete zu messen, um erhöhte Radon-Konzentrationen sicher ausschließen zu können.
Außerdem besteht eine Messpflicht für Arbeitsplätze, die sich in einem Arbeitsfeld mit hoher Radon-Konzentrationen (definiert gemäß § 121 des Strahlenschutzgesetzes) befinden oder bei denen die zuständige Behörde eine Messung angeordnet hat.
Ein Arbeitsplatz wird im Strahlenschutzgesetz wie folgt definiert: „Jeder Ort, an dem sich eine Arbeitskraft während ihrer Berufsausübung regelmäßig oder wiederholt aufhält.“
Detaillierte Information zur Messung von Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen finden Sie im Leitfaden zu den §§ 126 – 132 des Strahlenschutzgesetzes des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).
Auf der Seite des BfS finden Sie eine Übersicht über die Radon-Vorsorgegebiete in Deutschland.
Wie funktioniert ein Passives Radon Messgerät?
Passive Radon Detektoren, auch Exposimeter genannt, sind sehr einfache, zuverlässige und preiswerte Messgeräte. Der Detektoren besteht lediglich aus zwei Komponenten: Ein empfindlicher Spurfilm aus dem Polymer CR-39 und einem Kunststoffgehäuse. Das Gehäuse bildet eine Luftkammer mit bekanntem Volumen, in die das Radongas ungehindert eindringen kann.
Häufig gestellte Fragen zur Radonmessung am Arbeitsplatz
Hier finden Sie wichtige Information zur Radonmessung am Arbeitsplatz
Wie funktioniert die Messung?
Wenn Sie eine Radonmessung bei uns bestellen, bekommen Sie die Detektoren zugesandt, stellen sie dann selber z.B. im Arbeitsraum auf und senden die Messgeräte nach Beendigung der Messung wieder an uns zurück. Sie bekommen eine leicht verständliche Anleitung, die beschreibt, wie Sie die Detektoren aufstellen müssen.
Ihre Anleitung enthält auch die Zugangsdaten zu Meine Seiten (Auftragsnummer & Passwort).
Bei Beginn der Messung loggen Sie sich dort ein und geben Ihre persönlichen Daten, Messort und Startzeit der Messung ein. Die Messung beginnt, sobald Sie die Plastikverpackung des Detektors geöffnet haben. Nach Beendigung der Messung geben Sie auf Meine Seiten die Endzeit der Messung ein und senden die Detektoren zur Analyse zurück.
Lang- oder Kurzzeit Messungen?
Kurzeitmessung mit unserem Rapidos Detektor werden genutzt, wenn es schnell gehen soll. Die Geräte sind für Messdauern von 10-30 Tage konzipiert.
Kurzzeitmessungen sind nicht so genau wie Langzeitmessungen, aber eignen sich gut, um schnell eine zuverlässige Indikation der Radonkonzentration zu bekommen.
Um ein genaues Ergebnis zu bekommen sollte man eine Langzeitmessung mit unserem Radtrak² machen, die drei bis zwölf Monate dauert. Um den Jahresmittelwert (Jahresdurchschnitt) zu bekommen, muss man über die gesamten 12 Monate messen.
Gesetzlich verpflichtende Messungen nach §127 Strahlenschutzgesetz sind Langzeitmessungen und müssen mindestens 12 Monate andauern.
Bei kürzeren Messungen sollte man beachten, dass die Radonwerte aufgrund der Jahreszeiten Schwanken können. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt, im Winter zu messen, damit man den Jahresmittelwert auf keinen Fall unterschätzt.
Grundsätzlich gilt für sowohl Kurzzeit- als auch für Langzeitmessungen, je länger die Messdauer, desto genauer das Ergebnis.
Wann und wie lange soll ich messen?
Gesetzlich verpflichtende Messungen nach §127 Strahlenschutzgesetz sind Langzeitmessungen und müssen mindestens 12 Monate andauern.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt folgendes:
Die Messgeräte sollten drei bis zwölf Monate an ihrem Platz bleiben. Ideal ist die Messung über die vollen zwölf Monate.
Wird nur in den Sommermonaten gemessen, ist die ermittelte Radon-Konzentration in der Regel niedriger als der Jahresmittelwert, da im Sommer Türen und Fenster häufiger offen stehen und das Gebäude besser gelüftet ist als im Jahresdurchschnitt. Umgekehrt würde eine Messung, die nur in den Wintermonaten stattfindet, eine zu hohe Radon-Konzentration ergeben.
Wenn man für eine Messung nicht ein Jahr warten kann, sollte man besser im Winter messen, um den Jahresmittelwert auf keinen Fall zu unterschätzen.
Eine Messung außerhalb des Winters ist sinnvoll, um einen Hinweis auf die Höhe der Radonkonzentration zu bekommen. Man muss aber damit rechnen, dass das Ergebnis niedriger als der Jahresmittelwert ist. Falls hohe Radonwerte festgestellt werden, ist eine nachfolgende Langzeitmessung zu empfehlen.
Es gibt weitere Faktoren, die eine Messung beeinflussen können, wie z.B. ob die Wohnung bewohnt ist oder nicht (normalerweise soll eine Messung bei normalen Wohnverhältnissen gemacht werden). Eine unbewohnte Wohnung (ohne übliche Belüftung und Durchzug) kann z.B. zu höheren Werten führen.
Wie viele Messgeräte benötige ich?
Für gesetzlichen anerkannte Messungen müssen Arbeitsplätze, die sich im Keller oder Erdgeschoss eines Gebäudes befinden, gemessen werden. Dazu sollte in jedem Innenraum, in dem sich ein Arbeitsplatz befindet, ein Messgerät aufgestellt werden. Bei großflächigen Räumen mit mehreren Arbeitsplätzen sollte mindestens ein Messgerät pro 200m² und mindestens zwei Geräte pro Gebäude aufgestellt werden. Wir empfehlen zusätzlich Arbeitsplätze auf höheren Stockwerken zu messen, da dort auch erhöhte Radonwerte vorkommen können.
Für Nicht- Verpflichtete Messungen empfehlen wir die Messung auch nach den gesetzlichen Anforderungen durchzuführen,
mindestens jedoch sollte pro Stockwerk und pro 200m² Fläche ein Messgerät aufgestellt werden.
Wie bekommen ich Zugang zu Meine Seiten?
Meine Seiten ist unser Online-Kundenportal auf dem Sie Ihre persönlichen Daten, Messort und Start- und Endzeit, der der Messung eingeben. Dort haben Sie nach der Messung auch Zugriff auf Ihre Ergebnisse und den Messbericht (dieser wird zusätzlich per Email an Sie versandt).
Ihre Zugangsdaten finden Sie auf der Anleitung, die Sie zusammen mit den Detektoren bekommen haben. Falls Sie Ihre Zugangsdaten verlegen sollten, kontaktieren Sie einfach unseren Kundendienst, der Ihnen die Daten erneut zukommen lassen kann.
Ich kann meine Messanleitung nicht finden
Zu jeder Messung erhalten Sie eine Messanleitung, die beschreibt, wie die Messung durchgeführt werden muss und wie Sie die Detektoren nach der Messung zurücksenden. In der Messanleitung finden Sie auch Ihre Zugangsdaten zu unserem Online Mess-Portal Meine Seiten.
Sie können Ihre Messanleitung auf Meine Seiten (auf der Seite des Messauftrages) herunterladen.
Falls Sie keinen Zugang zu Meine Seiten haben, kontaktieren Sie uns bitte, um die Messanleitung erneut zu erhalten.
Was muss ich bei der Rücksendung beachten?
Bei der Beendigung der Messung sammeln Sie Ihre Detektoren wieder ein und senden Sie an uns zurück. Die Messgeräte bitte nicht luftdicht verpacken, sondern lose in einen Umschlag oder Karton legen. Es ist nicht möglich schriftliche Mitteilungen zusammen mit den Detektoren an uns zu schicken.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie das richtige Porto wählen, bei mehreren Detektoren kann Maxibrief nötig sein.
Schicken Sie die Messgeräte an folgende Adresse:
UNITRONIC GmbH
Hellersbergstrasse 10A
41460 NEUSS
Welche Messung soll ich für mein Homeoffice bestellen?
Für das Homeoffice gibt es zurzeit noch keine Reglung im Strahlenschutzgesetz und es wird daher nicht als Arbeitsplatz definiert.
Wenn Sie Radon in Ihrem Homeoffice messen wollen, können Sie entweder eine Messung am Arbeitsplatz oder im Eigenheim bestellen. Die Messungen sind im Prinzip gleich, und werden mit denselben Messgeräten durchgeführt.
Der Unterschied ist, dass es eine gesetzliche Messpflicht für Arbeitsplätze in Radon-Vorsorgegebiet (und speziellen Arbeitsfeldern) gibt, mit vorgeschriebener Messdauer und Platzierung und Anzahl der Detektoren.
Für andere Arbeitsplätze und Eigenheime gibt es zurzeit keine Vorschriften oder Messpflicht, aber das BfS empfiehlt auch hier zu messen, um erhöhte Radon-Konzentrationen sicher ausschließen zu können. Wir empfehlen auch mindestens zwei detektoren pro Gebäude/Wohnung zu benutzen.
Die Preise für Messungen im Eigenheim werden mit Mehrwertsteuer ausgewiesen und für Messungen an Arbeitsplätzen bei Angabe eine gültigen UID-Nr. ohne Mehrwertsteuer. Sie können als Privatperson auch eine anerkannte Messung am Arbeitsplatz bestellen, werden aber denselben Preis (inkl. MwSt.) zahlen wie bei den Messungen im Eigenheim.
Um Preise ohne MwSt. zu bekommen, müssen Sie bei der Bestellung eine gültigen UID-Nr. angeben.
Was ist der Referenzwert für Arbeitsplätze?
Eine Radonmessung misst die Konzentration von Radongas in der Innenraumluft. Das Ergebnis wird in Becquerel pro Kubikmeter ausgedrückt, Bq/m³. Der Jahresmittelwert ist die Durchschnittliche Radonkonzentration über ein Jahr gemessen.
300 Bq/m³ ist der im Strahlenschutzgesetz festgelegte Referenzwert.
100 Bq/m³ ist der der von der WHO empfohlene Refernzwert.
Der Schutz vor Radon und seinen gesundheitlichen Folgen am Arbeitsplatz ist im Strahlenschutzgesetz und der dazugehörigen Strahlenschutzverordnung geregelt. Ziel der Regelungen ist, dass die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen auf breiter Basis im Jahresmittel unterhalb des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter liegt.