Anleitung zur industriellen Radonmessung für einen Überblick über die Radonkonzentrationen am Arbeitsplatz
(Übersetzt aus den Empfehlungen der International Radon Measurement Association)
Allgemeine Anforderungen:
- Die Strahlungsmessung muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten durchgeführt werden.
- Anschließend muss die Messung nach ISO 17025 oder entsprechend den Standards des NELAC Institute analysiert werden.
Räume/Bereiche der Radonmessung:
- Räume/Bereiche, die mindestens 4 Stunden am Tag genutzt werden
- Alle Untergeschosse/Keller/Bereiche und sonstigen Räume, in denen ein hohes Risiko für den Eintritt von Radon besteht und die von Privatpersonen für mindestens 50 Stunden pro Jahr (etwa 1 Stunde pro Woche) genutzt werden können
Anzahl der benötigten Radondetektoren:
- Keller und Erdgeschoss: Messen Sie in allen Räumen/Bereichen, auf die die oben genannten Kriterien zutreffen. Ein Strahlungsdetektor deckt maximal einen Raum von 150 m² ab. Bei größeren Räumen ist ein zweiter Detektor erforderlich.
- Im ersten Stock: Mindestens zwei Radondetektoren pro Stockwerk und mindestens ein Detektor pro Fläche von 250 m²
Alle anderen:
- Vor der Strahlungsmessung sollte eine Voruntersuchung durchgeführt werden, um die Eintrittswege des Radongases über den Boden ins Gebäude zu identifizieren. Um die Platzierung der Detektoren festlegen zu können, müssen in dieser Voruntersuchung das System der in den Boden eindringenden Rohre, die Lüftungsanlage sowie alle Bauelemente, die eine natürliche Gammastrahlungsquelle erzeugen können, identifiziert werden.
- Da die Wahrscheinlichkeit einer Radonbelastung der Mitarbeiter zu Hause höher ist, wird empfohlen, zusätzlich zu der am Arbeitsplatz durchgeführten Messung eine Radonmessung im privaten Bereich anzubieten.
- Vor Beginn der Strahlungsmessung muss über die Messung informiert werden.
- Damit die Messkriterien erfüllt sind, muss die Messung während der Zeit durchgeführt werden, in der das Gebäude beheizt wird.
- Die Platzierung der Radondetektoren muss den einschlägigen nationalen Empfehlungen entsprechen.
- Die Radon Messgeräte müssen so angeordnet sein, dass sie während der Messdauer nicht bewegt oder gestört werden. Eine Störung würde verfälschte Ergebnisse zur Folge haben und kann dadurch die Analyse der Radonmessung ungültig machen.
- Angaben zur Nutzung der gemessenen Räume/Bereiche, insbesondere zu selten genutzten Kellern, müssen aufgezeichnet werden.