Radon-Vorsorgegebiete in Thüringen
„Schutz vor natürlicher Radioaktivität – TLUBN weist Radonvorsorgegebiete aus“
Thüringen war das zweite von insgesamt sechs Bundesländer, die Radon-Vorsorgegebiete nach Paragraf 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ausgewiesen haben. Das neue Strahlenschutzgesetz verstärkt den Schutz der Angestellten vor Radon am Arbeitsplatz. Daher gelten in den Radonvorsorgegebieten Messpflichten für Verantwortliche für Arbeitsplätze in Arbeitsräumen, die sich im Keller- und Erdgeschoss befinden. Falls eine Radonkonzentration über dem Referenzwert 300 Becquerel pro Kubikmeter gemessen wird, müssen geeignete Maßnahmen zur Senkung des Radonwertes durchgeführt werden, um die Gesundheit des Personals zu schützen.
Radon ist ein vorkommendes radioaktives Edelgas, das schädlich für den Menschen ist und nach dem Rauchen als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs gilt.
In Thüringen sind folgende Kreise und Gemeinden als Radon-Vorsorgegebiete ausgewiesen worden:
Altenburger Land
Posterstein
Gotha
Luisenthal, Tambach-Dietharz/Thüringer Wald
Greiz
Kauern, Korbußen, Paitzdorf, Ronneburg
Hildburghausen
Masserberg, Schleusegrund
Ilm-Kreis
Elgersburg, Großbreitenbach, Ilmenau
Saalfeld-Rudolstadt
Gräfenthal, Katzhütte, Schwarzatal
Schmalkalden-Meiningen
Floh-Seligenthal, Oberhof
Sonneberg
Goldisthal
Wartburgkreis
Ruhla
Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt auch an Arbeitsplätzen außerhalb der Radonvorsorgegebiete zu messen, um erhöhte Radon-Konzentrationen sicher ausschließen zu können.
Lesen Sie mehr dazu:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Bundesamt für Strahlenschutz