Ein Arbeitsplatz wird im Strahlenschutzgesetz wie folgt definiert: Jeder Ort, an dem sich eine Arbeitskraft während ihrer Berufsausübung regelmäßig oder wiederholt aufhält.
Für gesetzlich verpflichtende Messungen nach §127 Strahlenschutzgesetz (Arbeitsplätze in Radon Vorsorgegebieten) gelten folgende Anforderungen:
- Arbeitsplätze, die sich im Keller oder Erdgeschoss eines Gebäudes befinden, müssen gemessen werden.
- Dazu sollte in jedem Innenraum, in dem sich ein Arbeitsplatz befindet, ein Messgerät aufgestellt werden.
- Bei großflächigen Räumen mit mehreren Arbeitsplätzen sollte mindestens ein Messgerät pro 200m² und mindestens zwei Geräte pro Gebäude aufgestellt werden.
- Wir empfehlen zusätzlich Arbeitsplätze auf höheren Stockwerken zu messen, da dort auch erhöhte Radonwerte vorkommen können.
Bei komplexen Gebäuden kann ein Vorgehen nach DIN ISO 11665-8 mit der Ermittlung von Konformitätsbereichen angebracht sein. Bei Bedarf kann dazu eine Radonfachperson herangezogen werden.
Für Nicht- Verpflichtete Messungen (Arbeitsplätze ausserhalb der Radon Vorsorgegebiete) empfehlen wir die Messung auch nach den gesetzlichen Anforderungen durchzuführen, mindestens jedoch sollte pro Stockwerk und pro 200m² Fläche ein Messgerät aufgestellt werden.