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Radonvorsorgegebiete in Bayern

„Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt“

Bayern gehört zu den sechs Bundesländern, die Anfang 2021 Radon-Vorsorgegebiete ausgewiesen haben, nachdem der Schutz der Angestellten vor Radon an ihren Arbeitsplätzen durch das neue Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung gestärkt worden ist. Für alle Arbeitsplätze gilt jetzt ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3).

In den ausgewiesenen Vorsorgegebieten müssen gesetzlich verpflichtende Messungen an Arbeitsplätzen durchgeführt werden. Zu den Messungen sollte man passive Messgeräte von anerkannten Stellen benutzen, so genannte Radon Exposimeter. Die Radonkonzentration muss an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss gemessen werden.

Wenn das Messergebnis über dem Referenzwert liegt, muss die Radonkonzentration durch geeignete Maßnahmen gesenkt werden, um die Angestellten vor den langfristigen Gesundheitsrisiken, wie z.B. Lungenkrebs zu schützen.

 

Bayern hat folgenden Kreis und Gemeinden als Radon-Vorsorgegebiet ausgewiesen:
Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Arzberg, Bad Alexandersbad, Höchstädt i. Fichtelgebirge, Hohenberg a.d. Eger, Kaiserhammer Forst-Ost, Kirchenlamitz, Marktleuthen, Marktredwitz, Martinlamitzer Forst-Süd, Meierhöfer Seite, Nagel, Neubauer Forst-Süd, Röslau, Schirnding, Schönwald, Selb, Thiersheim, Thierstein, Tröstau, Tröstauer Forst-Ost, Tröstauer Forst-West, Vordorfer Forst, Weißenstadt, Weißenstadter Forst-Nord, Weißenstadter Forst-Süd, Wunsiedel

 

Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt auch an Arbeitsplätzen außerhalb der Radonvorsorgegebiete zu messen, um erhöhte Radon-Konzentrationen sicher ausschließen zu können.

Lesen Sie mehr dazu:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bundesamt für Strahlenschutz

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Die Übersicht besitzt keine rechtliche Verbindlichkeit und dient lediglich der Veranschaulichung. Maßgeblich sind die Gebietsausweisungen und rechtsverbindlichen Informationen der Bundesländer.